Allgemeine Geschäftsbedingungen Kiteschule Skywalker



Kursteilnehmer

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, das Snowkiten ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
  2. Ein Mindestalter von 14 Jahren setzen wir voraus.
  3. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

 

Abschluss / Rücktritt vom Vertrag

  1. Die Anmeldung zu einem Kurs bedarf der Schriftform, hierbei ist die Anmeldung über das Internet-Formular eingeschlossen.
  2. Ein Rücktritt kann jederzeit vor Kursbeginn erfolgen. Dieser ist jedoch schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis 6 Tage vor Kursbeginn werden 50 % des Kurspreises zur Unkostendeckung fällig. Bei kurzfristiger Stornierung (2 Tage und kürzer) wird der gesamte Kurspreis fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Entscheidend ist der Posteingang. Höhere Gewalt schließt diesen Punkt aus.
  3. Wird der Kurs infolge höherer Gewalt (z.B. durch Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Kursteilnehmer als auch die Kiteschule Skywalker den Vertrag kündigen. Der bereits geleistete Kurspreis wird erstattet.
  4. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl behält sich die Kiteschule Skywalker das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten. In diesem Falle wird ein Ausweichtermin angeboten.
  5. Gleiches gilt im Falle unvorhersehbarer Wetterlagen (Starkwind, Blitzschlag, Schneetreiben) oder bei Zerstörung des Snowkitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, jedoch werden Ausweichtermine angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  6. Die Kiteschule Skywalker behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung einzelner Leistungen zu erklären, über die die Teilnehmer selbstverständlich rechtzeitig informiert werden.
  7. Bei Kursteilnehmern die nicht spätestens nach ende des Theorieteils (1h nach Kursbeginn) erscheinen, verfällt der gesamte Leistungsanspruch. Die Teilnahme am praktischen Snowkitekurs setzt die Teilnahme an der Theorie voraus.
  8. Sollte Witterungsbedingt nach 75% des geleisteten Kurses die Schulung abgebrochen werden, verfällt das Ticket und Anspruch auf weitere Leistungen.

 

Bezahlung / Gültigkeit

  1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Zahlung des gesamten Kurspreises sofort fällig. Die entsprechende Bankverbindung ist zur selbständigen Überweisung auf der Kursbestätigung angegeben.
  2. Der Versand der Tickets an die angegebene Adresse erfolgt unverzüglich nach Geldeingang über einen Standardbrief der Deutschen Post.
  3. Die Tickets besitzen eine Gültigkeit von 1 Jahr nach Ausstellungsdatum.

 

Durchführungsbedingungen / Sicherheit

  1. Welche Leistungen (Kursdauer, Kursablauf etc.) vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Kursbeschreibungen.
  2. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind nicht immer auszuschließen. In diesen Fällen behält sich die Kiteschule Skywalker das Recht vor, den Kursstandort kurzfristig zu wechseln. Sofern dieser Wechsel vor Kursbeginn bekannt ist, werden die Teilnehmer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
  3. Bei Unmöglichkeit der Durchführung bestimmter Leistungsteile aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse oder Windmangel erhält der Teilnehmer eine Gutschrift, welche innerhalb von 1 Jahr nach Ausstellung einzulösen ist. Eine Rückerstattung des gezahlten Geldbetrages kann nicht erfolgen.
  4. Den Anweisungen des Lehrers ist jederzeit Folge zu leisten. Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können ohne eine Rückerstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. 
  5. Der Schüler/die Schülerin, muss sicheres Skifahren oder Snowboarden beherrschen. Die Lehrer müssen das Tragen eines Helmes verpflichtend vorschreiben.
  6. Die Lehrer müssen das Tragen eines Helmes verpflichtend vorschreiben.
 

 

Mitwirkungspflicht

  1. Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Sorgfaltspflicht

  1. Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen der Kiteschule Skywalker sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, die Ausrüstung vor Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, selbst- und/oder fremd verursachte Schäden sofort zu melden.
  2. Falls die Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers.

 

Haftung und Schadensersatz

  1. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. In diesem Zusammenhang ist es zwingend notwendig, im Besitz einer eigenen Unfall- und Privathaftpflichtversicherung zu sein.
  2. Die Kiteschule Skywalker haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung.
  3. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
  4. Die vertragliche Haftung ist auf den Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kursteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Snowkite-Ausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln. Für selbst­verschuldete Schäden (ein­schließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Snowkite-Ausrüstung und Aus­rüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer persönlich.
  6. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Teilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Kurspreises verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den die Kiteschule Skywalker nicht zu vertreten hat.
  7. Bei Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Schmuck, Geld und sonstigen Gegenständen wird von der Kiteschule Skywalker keine Haftung übernommen.
  8. Die Kiteschule Skywalker haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Liftpässe). Hier gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiber.

 

Haftungsausschluss:

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Gerichtsstand gem. § 18 ZPO:

Esslingen am Neckar - Deutschland